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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann mir der Arbeitgeber Bereitschaftsdienst anordnen?

    Kann mir der Arbeitgeber Bereitschaftsdienst anordnen? Ja, grundsätzlich kann der Arbeitgeber Bereitschaftsdienst anordnen, sofern dies im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Der Arbeitnehmer muss während des Bereitschaftsdienstes in der Lage sein, seine Freizeit frei zu gestalten und darf nicht ständig erreichbar sein. Zudem muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Arbeitnehmer angemessen für den Bereitschaftsdienst entlohnt wird.

  • Kann der Arbeitgeber Stunden reduzieren?

    Kann der Arbeitgeber Stunden reduzieren? Ja, grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Arbeitsstunden eines Mitarbeiters reduzieren, sofern dies vertraglich oder gesetzlich vorgesehen ist. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestarbeitszeit eingehalten wird und die Reduzierung nicht einseitig und ohne Zustimmung des Mitarbeiters erfolgt. In einigen Fällen kann eine Stundenreduzierung auch im Rahmen von Kurzarbeit oder anderen arbeitsrechtlichen Regelungen erfolgen. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen, um die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Mitarbeiters zu klären.

  • Kann der Arbeitgeber die Stunden erhöhen?

    Kann der Arbeitgeber die Stunden erhöhen, ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers einzuholen? In vielen Fällen ist dies möglich, solange die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Arbeitsverträge und geltenden Arbeitsgesetze beachtet, bevor er die Arbeitsstunden erhöht. Arbeitnehmer haben jedoch das Recht, Überstunden zu verweigern, wenn sie nicht im Voraus informiert wurden oder die Arbeitsbelastung unzumutbar hoch ist. Es ist ratsam, im Falle einer geplanten Erhöhung der Arbeitsstunden das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um mögliche Bedenken oder Probleme zu klären.

  • Kann mein Arbeitgeber meine Stunden erhöhen?

    Kann mein Arbeitgeber meine Stunden erhöhen? Ja, grundsätzlich kann dein Arbeitgeber deine Arbeitsstunden erhöhen, solange dies im Rahmen deines Arbeitsvertrags und der gesetzlichen Bestimmungen liegt. In vielen Fällen muss dein Arbeitgeber dich jedoch im Voraus darüber informieren und deine Zustimmung einholen. Wenn die Erhöhung der Arbeitsstunden übermäßig ist oder deine Gesundheit gefährdet, könntest du das Recht haben, dagegen vorzugehen. Es ist ratsam, im Zweifelsfall mit deinem Arbeitgeber zu sprechen oder dich an eine Gewerkschaft oder Arbeitsrechtsberatung zu wenden, um deine Rechte und Möglichkeiten zu klären.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Praxisleitfaden Ärztlicher Bereitschaftsdienst
    Praxisleitfaden Ärztlicher Bereitschaftsdienst

    Praxisleitfaden Ärztlicher Bereitschaftsdienst , Bereitschaftsdienst! Da sind Sie oft als "Einzelkämpfer" unterwegs. Und es ist wichtig, Wissen aus allen Fachdisziplinen zu haben. Daher bietet Ihnen der Praxisleitfaden: Krankheitsbilder: symptomorientiert dargestellt Leitsymptome: mit differenzialdiagnostischem Überblick, allen Kapiteln vorangestellt Diagnostik und Therapie: passgenau auf die Situation des Bereitschaftsarztes abgestimmt "Abwendbar gefährliche Verläufe": zu jedem wichtigen Krankheitsbild, helfen bei der Entscheidungsfindung Klinikeinweisung und Notfälle Neu in der 6.Auflage: Umgang mit neuen pandemischen Erkrankungen am Beispiel von COVID-19 und Affenpocken Ethische und rechtliche Grundlagen der Behandlungsentscheidung Patientenzentriertes Kommunizieren und Behandeln im Sinne von Advance Care Planning Das Buch eignet sich für: Niedergelassene Ärzt*innen , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 6. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230620, Produktform: BA, Titel der Reihe: Praxisleitfaden (Elsevier)##, Redaktion: Fobbe, Gabriele~Heßbrügge, Martina~Römer, Hermann Caspar, Auflage: 23006, Auflage/Ausgabe: 6. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 648, Abbildungen: 91 farbige Abbildungen, Keyword: <P>Hausarzt; Hausbesuch; Notdienst; Allgemeinmedizin; Rettungsdienst; Notfallmedizin; Notfälle</P>, Fachschema: Allgemeinmedizin~Gesundheitswesen~Innere Medizin~Medizin / Innere Medizin~Akutmedizin~Medizin / Notfallmedizin~Notarzt~Notfallmedizin, Fachkategorie: Klinische und Innere Medizin~Notfallmedizin~Häusliche Pflege und Betreuung, Bildungszweck: für berufsschulische und universitäre Bildung (Deutschland), Fachkategorie: Allgemeinmedizin, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Urban & Fischer/Elsevier, Verlag: Urban & Fischer Verlag, Länge: 193, Breite: 121, Höhe: 24, Gewicht: 432, Produktform: Kunststoff, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Vorgänger: 2371119, Vorgänger EAN: 9783437224232 9783437224225 9783437224218 9783437224201 9783437512902, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0020, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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    Berufsfelddidaktik Rettungsdienst

    Berufsfelddidaktik Rettungsdienst , Das Buch verbindet eine praxeologisch rückgebundene Berufsfelddidaktik für den Rettungsdienst mit einem Planungstool für Lernaufgaben zur systematischen Förderung von Handlungskompetenz in der Notfallsanitäterausbildung. Die Autoren stellen dafür ein Konzept einer Berufsfelddidaktik Rettungsdienst als Doppelkomponenten- und Mehrebenenmodell vor. Dafür analysieren sie die Makro-, Meso- und Mikroebenen Berufsfelddidaktik, Berufsdidaktik und Unterrichtsdidaktik der beruflichen Bildung im Rettungswesen. Auf diesem ausgearbeiteten Modell basiert das Planungstool für patientenprozessorientierte Lernaufgaben (PPOLA) als Werkzeug der Lernprozesssteuerung und des Theorie-Praxis-Transfers. Das Planungstool ermöglicht Praxisanleitern, Dozenten und Lehrkräften ein praktisches didaktisches Handeln an Bildungseinrichtungen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, denn es beantwortet die Frage, was es didaktisch zu bedenken und zu beachten gibt. Im Fokus steht dabei, wie der Lehr-Lernprozess lernortübergreifend gestaltet und gesteuert werden sollte, um handlungsfähige und kompetente Auszubildende an den Lernorten zu unterrichten. Als Scharnierstück werden zahlreiche Lernprodukte für die Ausbildung dargestellt, um darüber die Lernprozesse zu steuern und die Learning Outcomes sichtbar zu machen. Diese können für die eigene Unterrichtsplanung direkt genutzt werden. Die in diesem Buch vorgestellte Berufsfelddidaktik Rettungsdienst ist nicht als fertiges Didaktikmodell zu verstehen, sondern als Diskussionsimpuls und Grundlage für weitere Forschung und Entwicklung. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 36.90 € | Versand*: 0 €
  • Kann der Arbeitgeber die Stunden reduzieren?

    Kann der Arbeitgeber die Stunden reduzieren? Ja, grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Arbeitsstunden reduzieren, sofern dies vertraglich oder gesetzlich erlaubt ist. Dies kann beispielsweise im Rahmen von Kurzarbeit oder bei einem vorübergehenden Arbeitsmangel geschehen. Es ist jedoch wichtig, dass dabei die arbeitsvertraglichen Regelungen und gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, insbesondere hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und der Zustimmung der Arbeitnehmer. In einigen Fällen kann auch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden, um die Arbeitsstunden zu reduzieren. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen.

  • Wann darf ein Arbeitgeber Stunden kürzen?

    Ein Arbeitgeber darf die Arbeitsstunden eines Arbeitnehmers kürzen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder im Rahmen von Kurzarbeit aufgrund wirtschaftlicher Gründe. Auch bei betrieblichen Gründen wie Auftragsmangel oder technischen Problemen kann eine Stundenkürzung gerechtfertigt sein. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Arbeitsverträge und gesetzlichen Bestimmungen einhält und die Arbeitnehmer über die Stundenkürzung rechtzeitig informiert. Bei einseitigen Stundenkürzungen ohne rechtliche Grundlage können die Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten.

  • Kann der Arbeitgeber einfach die Stunden kürzen?

    Kann der Arbeitgeber einfach die Stunden kürzen? In vielen Fällen kann der Arbeitgeber die Arbeitsstunden kürzen, solange dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt ist. Allerdings müssen dabei gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, wie beispielsweise die Einhaltung der Mindestarbeitszeit. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Mitarbeiter über Änderungen rechtzeitig informiert und gegebenenfalls eine Vereinbarung mit ihnen trifft. Bei unangekündigten oder willkürlichen Kürzungen der Arbeitsstunden können die Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten.

  • Wie viele Stunden darf ein Arbeitgeber auszahlen?

    Wie viele Stunden darf ein Arbeitgeber auszahlen? Die Anzahl der Stunden, die ein Arbeitgeber auszahlen kann, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes ab. In einigen Ländern gibt es Obergrenzen für die Anzahl der Überstunden, die ein Arbeitgeber auszahlen kann. In anderen Ländern gibt es keine Beschränkungen, solange der Arbeitgeber die Mindestlohnvorschriften einhält. Es ist wichtig, die lokalen Arbeitsgesetze zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der Arbeitgeber die richtige Anzahl an Stunden auszahlt. In einigen Fällen kann es auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geben, die die maximale Anzahl der auszahlbaren Stunden festlegen.

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